AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Alpha Crew Security GmbH
Stand: 02/2026
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§1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen der Alpha Crew Security GmbH, Ohlenkamp 5, 27383 Scheeßel (nachfolgend „Auftragnehmer“).
2. Sie gelten insbesondere für:
o Revierdienst
o Werkschutz
o Separatwachdienst
o Veranstaltungssicherheit
o Personenschutz
o Interventionsdienst
o Sicherheitsanalysen
o detektivische Tätigkeiten
3. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
4. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
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§2 Vertragsgrundlagen und Rangfolge
1. Maßgeblich sind:
o der individuelle Vertrag
o der jeweilige Leistungsauftrag
o diese AGB
2. Bei Widersprüchen gilt die genannte Reihenfolge.
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§3 Leistungscharakter
1. Der Auftragnehmer schuldet eine Dienstleistung, keinen Erfolg.
2. Sicherheitsleistungen sind präventiver Natur.
3. Eine Garantie für die vollständige Verhinderung von Straftaten oder Schäden wird nicht übernommen.
4. Maßnahmen erfolgen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse.
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§4 Weisungsrecht und Personal
1. Das eingesetzte Personal unterliegt ausschließlich dem Weisungsrecht des Auftragnehmers.
2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, dem eingesetzten Personal fachliche oder organisatorische Weisungen zu erteilen.
3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Personal auszutauschen.
4. Bei Gefährdungslagen entscheidet der Einsatzleiter eigenverantwortlich über angemessene Maßnahmen.
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§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
1. alle sicherheitsrelevanten Informationen vollständig mitzuteilen,
2. die tatsächliche Gefährdungslage offenzulegen,
3. erreichbare Ansprechpartner zu benennen,
4. erforderliche Genehmigungen einzuholen,
5. Zugangsmittel bereitzustellen,
6. geeignete Aufenthaltsräume bereitzustellen, sofern stationäres Personal eingesetzt wird.
Verletzt der Auftraggeber diese Pflichten, ist die Haftung des Auftragnehmers insoweit ausgeschlossen, als der Schaden hierauf beruht.
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§6 Hausrecht und Befugnisse
1. Soweit erforderlich, überträgt der Auftraggeber dem eingesetzten Personal das Hausrecht für die Dauer des Einsatzes.
2. Festnahmen erfolgen ausschließlich im Rahmen des § 127 Abs. 1 StPO (Jedermann-Festnahme).
3. Zwangsmaßnahmen erfolgen nur im Rahmen gesetzlicher Befugnisse.
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§7 Schlüssel und Zugangsregelung
1. Überlassene Schlüssel sind schriftlich zu dokumentieren.
2. Der Auftraggeber wird keine General- oder Hauptschlüssel übergeben, sofern dies nicht zwingend erforderlich ist.
3. Bei Schlüsselverlust haftet der Auftragnehmer im Rahmen der Haftungsregelung gemäß §11.
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§8 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung gemäß § 34a GewO zugelassene Subunternehmer einzusetzen.
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§9 Vergütung und Zahlung
1. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot.
2. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
3. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:
o gesetzliche Verzugszinsen geltend zu machen,
o Leistungen nach vorheriger schriftlicher Ankündigung auszusetzen.
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§10 Preisanpassung
Eine Anpassung der Vergütung ist zulässig bei:
• gesetzlichen Mindestlohnerhöhungen
• tariflichen Lohnanpassungen
• erheblichen gesetzlichen oder behördlichen Änderungen
Die Anpassung erfolgt mit schriftlicher Mitteilung.
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§11 Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz.
2. Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften.
3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers bei der VGH Versicherungen, maximal jedoch auf 3.000.000 € je Schadensfall.
5. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei:
o Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
o zwingender gesetzlicher Haftung.
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§12 Personenschutz (besondere Regelung)
1. Personenschutz erfolgt auf Grundlage einer Gefährdungsanalyse.
2. Eine vollständige Gefahrenabwehr kann nicht garantiert werden.
3. Der Auftragnehmer haftet nicht für eigenmächtige Abweichungen des Schutzsubjekts von Sicherheitsanweisungen.
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§13 Detektivische Tätigkeiten
1. Ermittlungen erfolgen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
2. Eine Garantie für gerichtliche Verwertbarkeit wird nicht übernommen.
3. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit des Auftrags.
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§14 Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt oder nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen ruht die Leistungspflicht für die Dauer der Behinderung.
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§15 Datenschutz
1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der DSGVO verarbeitet.
2. Soweit erforderlich, wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
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§16 Geheimhaltung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen Informationen.
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§17 Aufrechnung
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
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§18 Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
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§19 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
